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Rücktrittsrecht

Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nach § 3 Konsumentenschutzgesetz steht nur zu, wenn der

Ausbildungsvertrag außerhalb der Räumlichkeiten des Kursleiters/der Kursleiter*in abgeschlossen wurde (z.B. via E-Mail).

  1. Belehrung über das Rücktrittsrecht

Der/Die Teilnehmer*in hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten.
Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.

 

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der/die Teilnehmer*in

[Namen, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail)

über seinen/ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der

Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der/die Teilnehmer*in die Mitteilung über die Ausübung des

Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.

 

Wenn der/die Teilnehmer*in von diesem Vertrag zurücktritt, hat der/die Kursleiter*in

dem/der Teilnehmer*in alle Zahlungen, der/die Kursleiter*in von dem/der

Teilnehmer*in erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen

Kosten, die sich daraus ergeben, dass der/die Teilnehmer*in eine andere Art der Lieferung

als die von dem/der Kursleiter*in angebotene, günstigere Standardlieferung gewählt hat),

unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die

Mitteilung über den Rücktritt von diesem Vertrag bei dem/der Kursleiter*in eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung wird der/die Kursleiter*in dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der/die

Teilnehmer*in bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem/der

Teilnehmer*in wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird der/die

Kursleiter*in dem/der Teilnehmer*in wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Hat der/die Teilnehmer*in verlangt, dass die Dienstleistung des Kursleiters/der Kursleiter*in

während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat der/die Teilnehmer*in einen angemessenen

Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der/die Teilnehmer*in

den/die Kursleiter*in von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrages

unterrichtete, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der

vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  1.  

  2. Erklärung, das bereits während der Rücktrittsfrist mit der Ausbildung begonnen werden soll

Der Vertrag wurde am XY abgeschlossen.

Der/Die Teilnehmer*in ersucht um Beginn der Erbringung der Dienstleistung noch während der Rücktrittsfrist.

 

 

Datum, Bestätigt und ausdrücklich einverstanden

Teilnehmer*in

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